Immobilienmakler Karlsruhe · Spezialisiert auf Erbstreitigkeiten
Immobilie aus der Erbengemeinschaft verkaufen – auch wenn sich die Erben nicht einig sind.
Seit über 20 Jahren begleiten wir Erbengemeinschaften in Karlsruhe durch genau diese Situation: unterschiedliche Meinungen, aufgeschobene Entscheidungen, wachsender Druck. Als zertifizierter Sachverständiger und erfahrener Immobilienmakler schaffen wir mit einer neutralen Wertermittlung die gemeinsame Grundlage – in enger Abstimmung mit Rechtsanwälten und, wo nötig, dem Nachlassgericht.
Die Grundlagen, auf denen wir Erbengemeinschaften zu einer gemeinsamen Lösung begleiten.
Warum Erbengemeinschaften in Karlsruhe uns beauftragen
Wenn mehrere Erben über eine Immobilie entscheiden müssen, geht es selten nur um den Verkaufspreis. Es geht um unterschiedliche Erwartungen, alte Familiendynamiken und die Frage, wem der Vorschlag eines anderen eigentlich nützt. Genau da braucht es eine neutrale Instanz.
Neutralität
Sachverständiger statt Partei
Unsere Wertermittlung kommt nicht von einer der beteiligten Seiten, sondern von einem zertifizierten Sachverständigen. Das nimmt Verhandlungen die emotionale Schärfe und schafft eine Zahl, die alle Erben akzeptieren können.
Erfahrung
Seit über 20 Jahren in Problemfällen
Wir haben Erbfälle begleitet, in denen sich Erben zunächst nicht einigen konnten. Diese Erfahrung bedeutet: Wir kennen die typischen Konfliktpunkte und wissen, wie man sie sachlich löst, statt sie zu verschärfen.
Netzwerk
Direkte Abstimmung mit Rechtsanwälten & Nachlassgericht
Wir arbeiten eng mit den Rechtsanwälten der Erben und, wo erforderlich, mit dem Nachlassgericht zusammen – damit der Immobilienverkauf zur rechtlichen und steuerlichen Situation passt, nicht daran vorbeiläuft.
Warum eine neutrale Wertermittlung Streit beendet, statt ihn zu verlängern
Solange jede Seite ihre eigene Preisvorstellung hat, dreht sich die Diskussion im Kreis. Eine unabhängige, nachvollziehbare Wertermittlung verschiebt das Gespräch von „Wer hat recht?" zu „Was ist der Wert – und wie teilen wir ihn auf?"
Eine Zahl, die niemand infrage stellen muss, ist der schnellste Weg zu einer gemeinsamen Entscheidung.
Situation & Streitpunkte klären
Im Erstgespräch hören wir alle Seiten – auch wenn sie sich noch nicht einig sind.
Neutrales Sachverständigengutachten
Der Verkehrswert wird von unserem zertifizierten Sachverständigen ermittelt, nicht geschätzt.
Abstimmung mit Rechtsanwälten
Die Wertermittlung wird mit den beteiligten Rechtsanwälten und, falls nötig, dem Nachlassgericht abgestimmt.
Gemeinsame Verkaufsentscheidung
Auf Basis einer akzeptierten Zahl einigen sich die Erben auf das weitere Vorgehen.
Erbfälle, die wir bereits erfolgreich begleitet haben
Ein Auszug der letzten 6 Monate (2026).
Mehrfamilienhaus, Gymnasiumstraße
Karlsruhe-Durlach
8 Wohneinheiten und 2 Gewerbeeinheiten. Trotz anfänglicher Erbstreitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft erfolgreich vermarktet – mit enger Abstimmung zwischen allen Erben.
Mehrfamilienhaus, Viktoriastraße
Karlsruhe
10 Wohneinheiten im Eigentum einer Erbengemeinschaft – kurzfristig verkauft, trotz mehrerer Miteigentümer und deren unterschiedlicher Interessen.
Immobilie, Karlsruhe-Innenstadt
Karlsruhe-Innenstadt
Erbstreitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft wurden auf Basis eines neutralen Gutachtens beigelegt, anschließend erfolgte der Verkauf zum marktgerechten Preis.
Unsere Geschichte
Zwei Generationen, ein Familienunternehmen
Seit 1989 sind wir in der Immobilienbranche zu Hause. Klaus Kassel gründete das Unternehmen mit 35 Jahren Erfahrung im Bau- und Immobiliengeschäft, Dominik Kassel übernahm 2010 die Geschäftsführung und ließ sich 2017 zusätzlich zum zertifizierten Sachverständigen ausbilden. Seit 2020 verstärkt Selina Erol das Team – in Beratung, als Immobilienmaklerin und als Sachverständige für Immobilienbewertung. Gerade bei sensiblen Erbfällen zahlt sich diese Kontinuität aus: Sie sprechen mit denselben Menschen, die auch in fünf Jahren noch für Sie da sind.
Klaus Kassel
Gründer & Geschäftsführer, seit 1989 in der Immobilien- und Baubranche
Dominik Kassel
Geschäftsführer & zertifizierter Sachverständiger, seit 2007 im Familienunternehmen
Selina Erol
Beratung, Immobilienmaklerin und Sachverständige für Immobilienbewertung, seit 2020 im Team
Was unsere Kunden sagen
So gehen wir bei Erbstreitigkeiten vor
Sechs Schritte, von der ersten Klärung bis zur Erlösaufteilung – sachlich und für alle Erben nachvollziehbar.
01
Erstgespräch
Situation, Beteiligte und offene Streitpunkte gemeinsam klären.
02
Sachverständigengutachten
Neutrale Ermittlung des Verkehrswerts als gemeinsame Grundlage.
03
Abstimmung mit Anwälten
Einbindung der Rechtsanwälte, ggf. auch des Nachlassgerichts.
04
Einigung der Erben
Gemeinsame Entscheidung über Verkauf und weiteres Vorgehen.
05
Vermarktung & Verkauf
Diskrete, professionelle Vermarktung bis zum notariellen Abschluss.
06
Erlösaufteilung
Aufteilung des Verkaufserlöses gemäß den jeweiligen Erbquoten.
Häufige Fragen zum Immobilienverkauf bei Erbstreitigkeiten
Was, wenn sich die Erben über den Verkauf nicht einig sind?
Der häufigste Auslöser für Streit ist eine unklare oder als unfair empfundene Wertvorstellung. Eine neutrale Wertermittlung durch einen zertifizierten Sachverständigen schafft eine Zahl, auf die sich alle Seiten stützen können – das allein löst oft schon einen Großteil der Blockade.
Kann eine Teilungsversteigerung vermieden werden?
In vielen Fällen ja. Eine Teilungsversteigerung ist meist die letzte, für alle Erben ungünstigste Option, weil dabei oft nicht der volle Marktwert erzielt wird. Ein einvernehmlicher freihändiger Verkauf auf Basis einer akzeptierten Wertermittlung erzielt in der Regel ein besseres Ergebnis für alle Beteiligten.
Wer bestimmt den Verkaufspreis, wenn mehrere Erben beteiligt sind?
Der Verkaufspreis wird auf Basis des vom Sachverständigen ermittelten Verkehrswerts gemeinsam festgelegt. Da die Wertermittlung neutral erfolgt, dient sie allen Erben als gleichermaßen belastbare Grundlage.
Arbeiten Sie mit Rechtsanwälten und dem Nachlassgericht zusammen?
Ja. Wir stimmen die Wertermittlung und den Verkaufsprozess eng mit den Rechtsanwälten der Erben ab und stehen bei Bedarf auch im Austausch mit dem Nachlassgericht, damit der Verkauf rechtlich und steuerlich sauber abläuft.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Die erste Werteinschätzung zur Verkaufsvorbereitung ist kostenfrei. Ein förmliches Verkehrswertgutachten, etwa für das Nachlassgericht, das Finanzamt oder eine gerichtliche Auseinandersetzung, bieten wir separat als Sachverständigenleistung an.
Sprechen wir vertraulich über Ihre Erbengemeinschaft.
Kostenlos, unverbindlich und mit über 20 Jahren Erfahrung in genau diesen Situationen.
